Rechtsprechung
   BGH, 16.11.2020 - NotZ(Brfg) 5/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,43866
BGH, 16.11.2020 - NotZ(Brfg) 5/20 (https://dejure.org/2020,43866)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2020 - NotZ(Brfg) 5/20 (https://dejure.org/2020,43866)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2020 - NotZ(Brfg) 5/20 (https://dejure.org/2020,43866)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,43866) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO §§ 7a, 7a ff., NotFV §§ 5 Abs. 1 Nr. 2, 18 Abs. 2
    Zum zulässigen Prüfungsstoff in der notariellen Fachprüfung

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Wiederholung der Prüfung auf Antrag eines Prüflings wegen Lärmbelästigung als Mangel des Prüfungsverfahrens hinsichtlich Verletzung der Chancengleichheit der Prüflinge; Bewertungen schriftlicher Prüfungsleistungen bei der notariellen Fachprüfung

  • rewis.io

    Notarielle Fachprüfung: Monatsfrist für Antrag auf Wiederholung der Prüfung als Ausschlussfrist; Beschränkung des Prüfungsstoffs auf die Grundzüge eines Rechtsgebiets; Bewertungen schriftlicher Prüfungsleistungen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NotFV § 18 Abs. 1; NotFV § 18 Abs. 2
    Anordnung der Wiederholung der Prüfung auf Antrag eines Prüflings wegen Lärmbelästigung als Mangel des Prüfungsverfahrens hinsichtlich Verletzung der Chancengleichheit der Prüflinge; Bewertungen schriftlicher Prüfungsleistungen bei der notariellen Fachprüfung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zu der Bedeutung der Beschränkung des Prüfungsstoffs auf die Grundzüge eines Rechtsgebiets und zur Rechtmäßigkeit von Bewertungen schriftlicher Prüfungsleistungen bei der notariellen Fachprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notarielle Fachprüfung - und die Antragsfrist bei Verfahrensmängeln

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notarielle Fachprüfung - und die Grundzüge eines Rechtsgebiets

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtung einer notariellen Fachprüfung - und neues Vorbringen in der Berufungsinstanz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notarielle Fachprüfung - und die Bewertung der Korrektoren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Notarprüfung: Womit Notare im Alltag rechnen müssen

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 5 NotFV, § 18 NotFV
    Kein unzulässiger Prüfungsstoff in der Notarprüfung

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 5 NotFV, § 18 NotFV
    Kein unzulässiger Prüfungsstoff in der Notarprüfung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 327
  • WM 2021, 1249
  • AnwBl 2021, 178
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 13.03.2017 - NotZ(Brfg) 6/16

    Notarielle Fachprüfung: Rechtmäßigkeit von Bewertungen von schriftlichen

    Auszug aus BGH, 16.11.2020 - NotZ(Brfg) 5/20
    Erst wenn feststeht, dass Vorzüge und Mängel einer Arbeit unter Beachtung des dem Prüfling zukommenden Antwortspielraums fachwissenschaftlich korrekt erfasst worden sind, und sich sodann die Frage nach der Bewertung, insbesondere der richtigen Benotung stellt, ist Raum für die Annahme des prüfungsrechtlichen Bewertungsspielraums (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 13. März 2017 - NotZ(Brfg) 6/16, ZNotP 2017, 299 Rn. 4 mwN; BVerwG, NVwZ 1998, 738, juris Rn. 3 ff. mwN; vom 13. März 1998 - 6 B 28/98, juris Rn. 4; vom 28. Juni 2018 - 2 B 57/17, juris Rn. 7 ff.; BFHE 191, 140, juris Rn. 26; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl., Rn. 879 ff.).

    Gegenstand der gerichtlichen Kontrolle im Streit um die Rechtmäßigkeit der Bewertung sind die angefochtenen Ursprungsbewertungen in der Gestalt, die sie durch die Stellungnahmen der Prüfer im Überdenkungsverfahren erhalten haben (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 13. März 2017 aaO Rn. 3 mwN).

    In zutreffender Anwendung der oben unter 3 a genannten Maßstäbe (vgl. insbesondere Senatsbeschluss vom 13. März 2017 aaO) hat es ferner auf die Ursprungsbewertung in der Gestalt, die sie durch die Stellungnahme des Erstkorrektors im Überdenkungsverfahren erhalten hat, abgestellt und ausgeführt, dass dieser in seiner Stellungnahme deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass er eine Prüfung von § 139 BGB verlangt habe.

  • BVerwG, 13.03.1998 - 6 B 28.98
    Auszug aus BGH, 16.11.2020 - NotZ(Brfg) 5/20
    Erst wenn feststeht, dass Vorzüge und Mängel einer Arbeit unter Beachtung des dem Prüfling zukommenden Antwortspielraums fachwissenschaftlich korrekt erfasst worden sind, und sich sodann die Frage nach der Bewertung, insbesondere der richtigen Benotung stellt, ist Raum für die Annahme des prüfungsrechtlichen Bewertungsspielraums (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 13. März 2017 - NotZ(Brfg) 6/16, ZNotP 2017, 299 Rn. 4 mwN; BVerwG, NVwZ 1998, 738, juris Rn. 3 ff. mwN; vom 13. März 1998 - 6 B 28/98, juris Rn. 4; vom 28. Juni 2018 - 2 B 57/17, juris Rn. 7 ff.; BFHE 191, 140, juris Rn. 26; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl., Rn. 879 ff.).

    Auswirkungen des Telefonats auf das Ergebnis der Prüfungsentscheidung können daher ausgeschlossen werden (vgl. BVerwGE 105, 328, juris Rn. 21 f.; Beschluss vom 13. März 1998 - 6 B 28/98, juris Rn. 7).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BGH, 16.11.2020 - NotZ(Brfg) 5/20
    Die gerichtliche Kontrollbefugnis erstreckt sich insoweit lediglich auf die Einhaltung der einschlägigen prüfungsrechtlichen Vorschriften, namentlich auf die Vereinbarkeit mit dem Ziel und Zweck der Prüfung, sowie - neben den sonstigen rechtsstaatlichen Grundanforderungen - auf die Wahrung der allgemein gültigen Bewertungsgrundsätze, wie das Willkürverbot, der Grundsatz der Chancengleichheit und das Bestehen eines Antwortspielraums (vgl. BVerfGE 84, 34, 54 f.; HessVGH, Urteil vom 29. April 2010 - 8 A 3247/09, juris Rn. 42; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl., Rn. 639 ff.).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 1 BvR 3017/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Notars gegen die aufsichts- behördliche

    Auszug aus BGH, 16.11.2020 - NotZ(Brfg) 5/20
    Mit der ihm übertragenen Funktion steht er dem Richter nahe (BVerfGE 131, 130, 139).
  • VGH Hessen, 29.04.2010 - 8 A 3247/09

    Rüge der Bewertung einzelner Prüfungsteile; Abgrenzung von Mängeln im

    Auszug aus BGH, 16.11.2020 - NotZ(Brfg) 5/20
    Die gerichtliche Kontrollbefugnis erstreckt sich insoweit lediglich auf die Einhaltung der einschlägigen prüfungsrechtlichen Vorschriften, namentlich auf die Vereinbarkeit mit dem Ziel und Zweck der Prüfung, sowie - neben den sonstigen rechtsstaatlichen Grundanforderungen - auf die Wahrung der allgemein gültigen Bewertungsgrundsätze, wie das Willkürverbot, der Grundsatz der Chancengleichheit und das Bestehen eines Antwortspielraums (vgl. BVerfGE 84, 34, 54 f.; HessVGH, Urteil vom 29. April 2010 - 8 A 3247/09, juris Rn. 42; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl., Rn. 639 ff.).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus BGH, 16.11.2020 - NotZ(Brfg) 5/20
    Zwar gibt es Gesellschaften bürgerlichen Rechts, in denen kein Gesellschafter eine natürliche Person ist, etwa bauwirtschaftliche Arbeitsgemeinschaften (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 29. Januar 2001 - II ZR 331/00, BGHZ 146, 341, 359).
  • BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95

    Befangenheitsrüge nach Zustellung des Berufungsurteils - Besetzung der

    Auszug aus BGH, 16.11.2020 - NotZ(Brfg) 5/20
    Davon geht das Kammergericht unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. April 1997 (NJW 1998, 323, juris Rn. 41) zu Recht aus.
  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92

    Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von

    Auszug aus BGH, 16.11.2020 - NotZ(Brfg) 5/20
    Demgegenüber weist das Kammergericht zutreffend und von der Klägerin in diesem Punkt nicht angegriffen darauf hin, dass eine Regelung, die - wie hier § 18 Abs. 2 NotFV - dazu führt, dass der Prüfling bei verspäteter Geltendmachung mit seiner Rüge ausgeschlossen ist, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu beanstanden ist (BVerwGE 96, 126, juris Rn. 17 ff.; vgl. auch Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl., Rn. 478, 485, 219).
  • BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 11.96

    Korrekturfehler bei Prüfungen; Bewertungsfehler bei Prüfungen; Kausalität eines

    Auszug aus BGH, 16.11.2020 - NotZ(Brfg) 5/20
    Auswirkungen des Telefonats auf das Ergebnis der Prüfungsentscheidung können daher ausgeschlossen werden (vgl. BVerwGE 105, 328, juris Rn. 21 f.; Beschluss vom 13. März 1998 - 6 B 28/98, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 55.97

    Fachfragen; prüfungsspezifische Wertungen; Verknüpfung von fachlichen

    Auszug aus BGH, 16.11.2020 - NotZ(Brfg) 5/20
    Erst wenn feststeht, dass Vorzüge und Mängel einer Arbeit unter Beachtung des dem Prüfling zukommenden Antwortspielraums fachwissenschaftlich korrekt erfasst worden sind, und sich sodann die Frage nach der Bewertung, insbesondere der richtigen Benotung stellt, ist Raum für die Annahme des prüfungsrechtlichen Bewertungsspielraums (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 13. März 2017 - NotZ(Brfg) 6/16, ZNotP 2017, 299 Rn. 4 mwN; BVerwG, NVwZ 1998, 738, juris Rn. 3 ff. mwN; vom 13. März 1998 - 6 B 28/98, juris Rn. 4; vom 28. Juni 2018 - 2 B 57/17, juris Rn. 7 ff.; BFHE 191, 140, juris Rn. 26; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl., Rn. 879 ff.).
  • BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97

    Umfang der Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen im

  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

  • BVerwG, 28.06.2018 - 2 B 57.17

    Anforderungen an Darlegung und Beweis konkreter inhaltlicher Bewertungsfehler der

  • BVerwG, 10.08.1994 - 6 B 60.93

    Anforderungen an den "Rücktritt" von einer Prüfung nach der Approbationsordnung -

  • VGH Bayern, 09.10.2007 - 5 ZB 07.2149

    D (A), Einbürgerung, Verfahrensrecht, Beurteilungszeitpunkt, Lebensunterhalt,

  • VG München, 06.05.2014 - M 4 K 13.1953
  • BGH, 21.08.2023 - NotZ(Brfg) 4/22

    Altersgrenze für Notare

    Sie gewährleistet, dass nur solche Bewerber zu Notaren bestellt werden, die sich umfassend auf die notarielle Tätigkeit vorbereitet und unter Beweis gestellt haben, dass sie über die für die Ausübung dieses Amts erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und sie praxisgerecht umsetzen können (vgl. BT-Drucks. 16/4972 S. 9, 10; Teschner in Schippel/Eschwey, BNotO, 11. Aufl., § 7a Rn. 12, 19; Kobitzsch in Heinemann/Trautrims, Notarrecht, 2022, § 7a Rn. 3; vgl. zu den Anforderungen an die Prüfungsleistungen BGH, Beschlüsse vom 16. November 2020 - NotZ(Brfg) 5/20, juris Rn. 9, 13, 28; vom 11. Juli 2022 - NotZ(Brfg) 3/22, DNotZ 2023, 390 [juris Rn. 18]; siehe etwa auch Heinze, ZNotP 2023, 121 ff., Wolke/Hantusch, ZNotP 2023, 213 ff.).
  • BGH, 04.03.2024 - NotZ(Brfg) 2/23

    Bewertungsfehler macht Prüfer nicht voreingenommen!

    Entgegen der Auffassung des Klägers rechtfertigen die genannten Punkte unbeschadet der Frage ihrer rechtzeitigen Rüge (vgl. zur Ausschlussfrist des § 18 Abs. 1 NotFV Senat, Beschluss vom 16. November 2020 - NotZ (Brfg) 5/20, ZNotP 2021, 225 Rn. 3) weder für sich genommen noch in der Gesamtschau den Schluss, der Beklagte sei voreingenommen und habe an die Korrektoren der Aufsichtsarbeiten "durchgestochen", dass der Kläger unerwünscht sei und durchfallen müsse.
  • KG, 08.06.2023 - AR 2/22

    Verpflichtungsklage auf Neubewertung von zwei schriftlichen Prüfungsarbeiten im

    Diese (Ausschluss-)Frist (vgl. BGH, WM 2021, 1249, 1250; Senat, Beschluss vom 3. März 2020 - Not 5/19 - juris) hat der Kläger versäumt.

    Eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung darf nicht als falsch gewertet werden (BVerfG, a.a.O., 2008; BGH, a.a.O.; WM 2021, 1249, 1251).

    Dem prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraum unterfällt etwa die Einordnung des Schwierigkeitsgrades einer Aufgabenstellung, bei Stellung verschiedener Aufgaben deren Gewichtung untereinander, die Würdigung der Qualität der Darstellung, die Gewichtung der Stärken und Schwächen in der Bearbeitung sowie die Gewichtung der Bedeutung eines Mangels (BGH, Beschluss vom 14. November 2022 - Not (Brfg) 5/22 - juris; WM 2021, 1249, 1251; BVerwG, NJW 2018, 2142, 2143; Beschluss vom 16. August 2011 - 6 B 18/11 - juris; NVwZ 2004, 1375, 1377; NJW 2000, 1055, 1056; NVwZ 1998, 636, 637).

    b) Gegenstand der Nachprüfung sind allein die Voten der Korrektoren in der Gestalt, die sie durch ihre Stellungnahmen im Widerspruchsverfahren erhalten haben (BGH, WM 2021, 1249, 1251; 2017, 1822).

  • BGH, 07.08.2023 - NotZ(Brfg) 4/22
    Sie gewährleistet, dass nur solche Bewerber zu Notaren bestellt werden, die sich umfassend auf die notarielle Tätigkeit vorbereitet und unter Beweis gestellt haben, dass sie über die für die Ausübung dieses Amts erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und sie praxisgerecht umsetzen können (vgl. BT-Drucks. 16/4972 S. 9, 10; Teschner in Schippel/Eschwey, BNotO, 11. Aufl., § 7a Rn. 12, 19; Kobitzsch in Heinemann/Trautrims, Notarrecht, 2022, § 7a Rn. 3; vgl. zu den Anforderungen an die Prüfungsleistungen BGH, Beschlüsse vom 16. November 2020 - NotZ(Brfg) 5/20, juris Rn. 9, 13, 28; vom 11. Juli 2022 - NotZ(Brfg) 3/22, DNotZ 2023, 390 [juris Rn. 18]; siehe etwa auch Heinze, ZNotP 2023, 121 ff., Wolke/Hantusch, ZNotP 2023, 213 ff.).
  • KG, 25.11.2021 - AR 2/17

    Anfechtungsklage gegen das Nichtbestehen der notariellen Fachprüfung:

    Eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung darf nicht als falsch gewertet werden (BVerfG, a.a.O., 2008; BGH, Beschluss vom 16. November 2020 - NotZ(Brfg) 5/20 - juris).
  • BGH, 14.11.2022 - NotZ(Brfg) 5/22

    Neubewertung der im Rahmen der notariellen Fachprüfung erbrachten Leistungen;

    Soweit die Richtigkeit oder Angemessenheit von Lösungen wegen der Eigenart der Prüfungsfrage nicht eindeutig bestimmbar ist, die Beurteilung vielmehr unterschiedlichen Ansichten Raum lässt, muss dem Prüfling ein angemessener Antwortspielraum zugestanden werden (vgl. zB Senat, Beschlüsse vom 16. November 2020 - NotZ(Brfg) 5/20, NJOZ 2021, 564 Rn. 11 und vom 13. März 2017 - NotZ(Brfg) 6/16, BeckRS 2017, 107462 Rn. 4; BVerfGE 84, 34, 55; BVerwG, NJW 2018 aaO Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2022 - 6 B 4.22

    Bewertung der ersten juristische Prüfung; prüfungsrechtlicher Bewertungsspielraum

    Maßgeblich für die gerichtliche Überprüfung sind die Beanstandungen des Prüfers im Ausgangsvotum in der Gestalt, die sie durch die ergänzenden Stellungnahmen im Überdenkungsverfahren erhalten haben (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2020 - NotZ (Brfg) 5/20 - juris Rn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht